New Era Solutions← Zur Startseite
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der New Era Solutions UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Agentur") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Marke, Webdesign, Social Media, Performance Marketing und Beratung.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote der Agentur sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung der Agentur oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(2) Maßgeblich für Umfang und Inhalt der Leistungen ist die jeweilige Auftragsbestätigung bzw. das individuelle Angebot.

§ 3 Leistungen und Mitwirkung

(1) Die Agentur erbringt ihre Leistungen mit fachlicher Sorgfalt. Soweit nicht ausdrücklich ein Werkerfolg geschuldet ist, handelt es sich um Dienstleistungen.

(2) Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge bereit und benennt einen Ansprechpartner. Verzögerungen aufgrund unterlassener Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der Agentur.

§ 4 Vergütung und Zahlung

(1) Es gilt die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von [z. B. 14] Tagen ohne Abzug zahlbar. Die Agentur ist berechtigt, Abschlagszahlungen bzw. Vorauszahlungen zu verlangen.

(3) Bei laufenden Leistungen erfolgt die Abrechnung [z. B. monatlich].

§ 5 Termine und Fristen

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt und vom Kunden zu vertretende Verzögerungen verlängern Fristen angemessen.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) An gelieferten Arbeitsergebnissen räumt die Agentur dem Kunden die zur vereinbarten Nutzung erforderlichen Rechte ein. Die Einräumung steht unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

(2) Eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe bedarf der gesonderten Vereinbarung. Die Agentur darf erbrachte Leistungen zu Referenzzwecken nennen, soweit keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.

§ 7 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie ausschließlich für die Vertragsdurchführung.

§ 8 Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz) entgegenstehen.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

Einzelaufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung. Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von [z. B. 4 Wochen zum Monatsende] ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Augsburg.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.